Abschlüsse an der Bleickenschule
(Quelle: Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen und der Freien Waldorfschulen - AVO-Sek I vom 7. April 1994, zuletzt geändert am 3. Mai 2016)
An der Bleickenschule können Sie alle allgemein bildenden Schulabschlüsse des Sekundarbereichs I – also bis einschließlich Klasse 10 – erreichen. Es handelt sich um die folgenden Abschlüsse (§ 1):
Nach dem 9. Schuljahrgang
- den Hauptschulabschluss
- den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen
Nach dem 10. Schuljahrgang
- den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- den Erweiterten Sekundarabschluss I
Um einen der oben genannten Abschlüsse zu erreichen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Für den Abschluss der Förderschule im Schwerpunkt Lernen (am Ende von Jahrgang 9):
- Den Abschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat. (§§ 18 und 18a)
Für den Hauptschulabschluss (am Ende von Jahrgang 9):
- Die Leistungen in allen Fächern müssen mindestens ausreichend sein, d. h. alle Zeugnisnoten müssen „4“ oder besser sein. (§§ 5 und 18a und 22)
- Es müssen in drei Fächern Abschlussprüfungen abgelegt werden: in Deutsch und Mathematik jeweils eine schriftliche Prüfung. In einem weiteren Prüfungsfach findet eine mündliche Prüfung statt. (§ 27)
Für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (am Ende von Jahrgang 10)
- Die Leistungen in allen Fächern - einschließlich Englisch - müssen mindestens ausreichend sein, d. h. alle Zeugnisnoten müssen „4“ oder besser sein. (§§ 2 und 22)
- Es müssen in vier Fächern insgesamt fünf Abschlussprüfungen abgelegt werden: in Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils eine schriftliche Prüfung. Sowohl in Englisch also auch in einem weiteren Prüfungsfach findet eine mündliche Prüfung statt. (§ 27)
Für den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (am Ende von Jahrgang 10)
Zusätzlich zu den Anforderungen an den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss müssen die folgenden Leistungen erbracht werden:
- Mindestens ausreichende Leistungen in einem Kurs mit erhöhten Anforderungen (E-Kurs), also ein E-Kurs in Mathematik oder Englisch mit mindestens einer „4“. (§§ 3 und 22)
- Im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Fächern, d. h. überall mindestens eine „3“. Einer „4“ muss also eine „2“ gegenüber stehen. (§§ 3 und 22)
- E-Kurs-Noten werden für die Berechnung des Durchschnitts um 1 vermindert. (§ 22)
Für den Erweiterten Sekundarabschluss I (am Ende von Jahrgang 10)
Zusätzlich zu den Anforderungen an den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss müssen die folgenden Leistungen erbracht werden:
- Mindestens gute Leistungen in einem Kurs mit erhöhten Anforderungen (E-Kurs) und mindestens befriedigende Leistungen in dem anderen Kurs mit erhöhten Anforderungen, also sowohl in Mathematik und Englisch E-Kurse, die mindestens mit den Noten „2“ und „3“ abgeschlossen werden. (§§ 4 und 22)
-
im Durchschnitt gute Leistungen in allen Fächern, d. h. überall mindestens eine „2“. Einer „3“ muss also eine „1“ gegenüber stehen. (§ 4)
-
E-Kurs-Noten werden für die Berechnung des Durchschnitts um 1 vermindert. (§ 22)